Ein Paradies für Flussfischer - der Naturpark Lech! Ein unvergessliches Erlebnis! Jeder Anglertag an einem der schönsten Gewässern Tirol, kann zu einem Natur-Erlebnis werden.

HORNBACH - DER GEHEIMTIP BEI ANGLERFREUNDEN IM LECHTAL
Das saubere Fischwasser des Hornbach bietet den Fischern und allen, die es werden wollen, Entspannung und Abenteuer zugleich. Glasklares Wasser, schattige Gumpen und Schluchten von unvergänglicher Schönheit, in denen die Bachforelle zu Hause ist, werden von passionierten Anglern als Geheimtipp gehandelt. Das alles finden sie im 8 km langen Fischwasser des Hornbach.

Das im Jahre 2010 neu gestartete Projekt verspricht doppeltes Vergnügen. Der obere Teil vom Ursprung bis zur alten Geschiebesperre ist für Fliegenfischer geeignet und die untere Hälfte bis zur Einmündung des Lech für Handangeln, Blinker, usw.

Reservierung der Fischereikarte:
Nach Möglichkeit einen Tag vorher bei Herrn Schlichtherle Werner, Tel. +43 (0) 676 35 811 55

Wir verfügen über 1 Fischereikarte!

Gewässer:
ca. 8 km Gewässer teils leicht begehbares, teils ein Gelände das erhöhte Trittsicherheit verlangt. Schnelle und ruhige Strecken, Gumpen und Kehren. Unterschiedlich breit, ab Einmündung Lech ca. 12 m weiter oben 6 -10 m

Besatz/Vorgaben:
Hoher Besatz an Bachforellen. Ideal zum Fliegenfischen

Schonzeit:
Bachforelle 01.10. – 28.02.

Schonmaß:
Bachforelle 25 cm

Tarife: Tageskarte € 20,00
(Migliedschaft lt. Tiroler Fischereiordnung erforderlich, Beitrag € 25,00 jährlich, Erlagscheine vor Ort erhältlich)

Die Karten sind nicht übertragbar.

Bitte beachten sie folgende Punkte:
1. Die Fischereigastkarte ist bei Ausübung der Fischerei mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen und den Organen der öffentlichen Sicherheit vorzuweisen.
Der Inhaber des Erlaubnisscheines muss im Besitz einer Unterweisungsbestätigung oder eines staatlichen
Fischereischeines sein. Vor Abholung der Angelkarte muss der Gastkartenbeitrag an den Tiroler Fischereiverband, 6020
Innsbruck, überwiesen werden .
Angelkarte, Unterweisungsbestätigung (Fischereischein) und Einzahlungsbestätigung sind bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Gegenwart einer volljährigen Aufsichtsperson mit gültiger Gast-oder Namenskarte angeln.

2. Die Fischereigastkarte berechtigt nur zur Fischerei in den angeführten Gewässern.

3. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Richtlinien wird die Angel, die Fischereikarte und der Fang abgenommen, zur Anzeige gebracht und eine Gebühr von € 8,00 eingehoben.

4. Höchstanzahl der gefangenen Fische: 3 Stück

Das Angeln ist nur mit Fliegenrute mit künstlicher Fliege (Trocken-/Nassfliege, Emerger, Nymphe und Streamer) mit Einfachhaken und ohne Widerhaken erlaubt.

Alle anderen Arten von Köder sind NICHT ERLAUBT!

Angelgerät: Fliegenrute

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag, jedoch davon nur 1 Äsche

Die gesetzlichen Schonzeiten/Schonmaße sind einzuhalten!

Und nun ... PETRI HEIL!
Ihr Lechtal Tourismus

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